75 Jahre Grundgesetz – Artikel 3 und 4

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Kennen wir eigentlich unser Grundgesetz?

Vielleicht noch aus der Schule? Aber wann haben wir uns zuletzt damit beschäftigt?

Um das Bewusstsein für unser Grundgesetzt zu schärfen, veröffentlichen wir zunächst die ersten 19 Artikel innerhalb der nächsten Wochen. Wenn gewünscht, können wir die Serie fortsetzen, dazu erbitten wir Eure Rückmeldung im Forum oder per E-Mail.

Die Grundrechte

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

M4 Art. 3 Abs. 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. | Politik & Unterricht aktuell 21 | 2024

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.