
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands. Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und genehmigte es.
Die Artikel des Grundgesetzes sind bis Art. 146 GG durchnummeriert. Einschließlich aller Unterartikel umfasst das Grundgesetz insgesamt 202 Artikel.
In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes sind die Grundrechte festgehalten. Sie sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat
Kennen wir eigentlich unser Grundgesetz?
Vielleicht noch ausder Schule? Aber wann haben wir uns zuletzt damit beschäftigt?
Um das Bewusstsein für unser Grundgesetzt zu schärfen, veröffentlichen wir zunächst die ersten 19 Artikel innerhalb der nächsten Wochen. Wenn gewünscht, können wir die Serie fortsetzen, dazu erbitten wir Eure Rückmeldung im Forum oder per E-Mail.
Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
