In der Gemeinde Gelting besteht ein weiter anhaltender Bedarf nach Wohnraum. Dieser kann nicht durch Innenentwicklungspotentiale gedeckt werden, da diese nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Daher ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 geplant. Planungsziel ist die bedarfsgerechte Ausweisung von Baugebieten zur wohnbaulichen Nutzung (Allgemeine Wohngebiete) für unterschiedliche Bauformen und Wohnungsgrößen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt sich nördlich an das Baugebiet „Up de Barg“ (B-Plan 20) an und ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Im Landschaftsplan der Gemeinde sowie im Regionalplan ist das Plangebiet grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen, im Ortskernentwicklungskonzept der Gemeinde wird für die Fläche eine wohnbauliche Entwicklung empfohlen.
Damit wurde an das angeknüpft, das spätestens 2015 mit dem Kauf der Grundstücke von Herrn Baron von Hobe angefangen wurde.
Nach der Realisierung des Bauabschnitts 1/2 mit der TEG Nord GmbH als Projektentwickler wurden auch die Bedingungen für die weitere Erschließung fixiert. Die Erfahrungen, sowohl gut als auch schlecht, sollten in die Planung des neuen Baugebietes einfließen.



Dokumente zum Projekt (jeweils aktuellster Stand)
aktueller Stand

Aktionen
- 23.05.2023 Aufstellungsbeschluss B-Plan durch den Gemeinderat
- 10.01.2024 Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses
- 19.03.2024 B-Plan 23 frühzeitige Bürgerbeteiligung
- 19.03.2024 Infrastruktur- und Umweltausschusssitzung – Forderungen der Gemeinde