B-Plan 23 „Up de Barg 3/4“

In der Gemeinde Gelting besteht ein weiter anhaltender Bedarf nach Wohnraum. Dieser kann nicht durch Innenentwicklungspotentiale gedeckt werden, da diese nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Daher ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 geplant. Planungsziel ist die bedarfsgerechte Ausweisung von Baugebieten zur wohnbaulichen Nutzung (Allgemeine Wohngebiete) für unterschiedliche Bauformen und Wohnungsgrößen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt sich nördlich an das Baugebiet „Up de Barg“ (B-Plan 20) an und ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Im Landschaftsplan der Gemeinde sowie im Regionalplan ist das Plangebiet grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen, im Ortskernentwicklungskonzept der Gemeinde wird für die Fläche eine wohnbauliche Entwicklung empfohlen.

Damit wurde an das angeknüpft, das spätestens 2015 mit dem Kauf der Grundstücke von Herrn Baron von Hobe angefangen wurde.

Nach der Realisierung des Bauabschnitts 1/2 mit der TEG Nord GmbH als Projektentwickler wurden auch die Bedingungen für die weitere Erschließung fixiert. Die Erfahrungen, sowohl gut als auch schlecht, sollten in die Planung des neuen Baugebietes einfließen.

Lageplan
B-Plan 23 Entwurf Teil A
Städtebauliches Konzept zum Entwurf B-Plan 23

Dokumente zum Projekt (jeweils aktuellster Stand)

aktueller Stand

Ablaufschema Bauleitplanung B-Plan 23 Up de Barg 3_4 20241119
Umsetzung 10%

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