(Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)
Beim beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entfällt unter Anderem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Einsprüche gegen diese B-Planänderung sind danch nur im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
08.04.2026 bis 08.05.2026
im Amt Geltinger Bucht, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche möglich!
Dokumente zum Projekt (jeweils aktuellster Stand)
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich der Ortslage von Gelting und umfasst die Baugrundstück Suterballig 22, 24, 26, 28 (Flurstücke 547, 82/1, Flur 1 Gemarkung Gelting), die Baugrundstücke In den Toften 1 – 8 (Flurstücke 82/10, 82/9, 82/14, 82/15, 82/62, 533, 531 Flur 1, Gemarkung Gelting) sowie die angrenzenden Straßenflächen.
Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst ca. 1.5 ha.
Anlass der Planung > Sanierung des Areals
Der Bebauungsplan Nr. 4 wurde 1973 rechtskräftig. Darin wurden die von dieser Änderung betroffenen Flächen als reines Wohngebiet festgesetzt. Neben dem Maß der baulichen Nutzung sind in der Planzeichnung die Baugrenzen sowie Flächen für Garagen und Stellplätze mit Angabe der Plaztanzahl festgesetzt. Die Lage sowie die Festsetzungen zu Größe und Art der jeweiligen Stellplätze, Garagen entsprechen nicht den gestiegenen Flächenansprüchen für einzelne Kraftfahrzeuge und schränken aufgrund der differenzierten Festsetzungen die Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers unverhältnismäßig ein.
Aktueller Stand
Aktionen
- 08.04.2026 bis 08.05.2026 Öffentliche Auslegung im Amt Geltinger Bucht, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche
- 24.03.2026 Aufstellungsbeschluss B-Plan durch den Gemeinderat (Vorlage)