Spenden an die GfG

Deine finanzielle Unterstützung trägt maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Ziele erreichen können und uns für eine bessere Zukunft für alle einsetzen können. Wir sind dankbar für Dein Engagement und Deine Solidarität.

Spenden an die GfG können genauso, wie der Mitgliedsbeitrag bei der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die Spenden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen, bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro. Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag – anders als bei Parteien – nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Bitte gib bei einer Spende unbedingt deine Adresse an, damit wir die eine Spendenbescheinigung (korrekt Zuwendungsbescheinigung) zusenden können, denn „ohne Bescheinigung – keine Steuerersparnis“!

Bankverbindung

IBAN: DE59 2175 0000 0166 1717 02

BIC: NOLADE21NOS

Nord-/Ostsee Sparkasse