Last Updated on 01.04.2025 by Dirk
Die Darstellung des CDU-Ortsverbands Gelting zum Thema „Zweitwohnen“ orientiert sich primär an den Interessen der Zweitwohnungsbesitzer. Die GfG ist nicht gegen Zweitwohnungen, sondern hat das Ziel, diese Interessenlage gleichberechtigt mit den Anliegen der Dorfgemeinschaft in Einklang zu bringen.
Um die Sachlage noch etwas transparenter zu machen, erläutern bzw. korrigieren wir den von der CDU geschilderten Vorgang.
Zunächst muss zwischen zwei B-Plänen Up de Barg 1+2 (B-Plan 20, März 2017 – realisiert) und Up de Barg 3+4 (B-Plan 23, Mai 2023 – in Planung) unterschieden werden.
Auslöser, das Thema auf die Agenda der Gemeindevertretung zu setzen, ist für die GfG die zahlenmäßige Zunahme an Zweitwohnungen in Gelting. Waren es 2019 noch 64 (= 5,5 %), wurden 2024 bereits 105 (= 11 %) gezählt. Einwohner-Rückmeldungen, dass sich Up de Barg 1+2 zur „Rolladensiedlung“ entwickelt und sich die nur zeitweise Nutzung von Wohnraum negativ auf das Entstehen von nachbarschaftlichen Kontakten spürbar auswirkt, waren Gründe, sich dieser Problematik anzunehmen. Und dass auch hier bei uns Wohnraum kaum noch zu bekommen ist, bestärkte uns weiter, das Zweitwohnen in Gelting innerhalb der GV zu thematisieren.
Will die Gemeinde das ursprüngliche Planungsziel – also die Ausweisung eines Wohngebietes zur Wohnraumversorgung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen umsetzen bzw. weiter verfolgen, ist die Regulierung der Zulässigkeit von Zweitwohnen erforderlich. Bezogen auf Up de Barg 1+2 bedeutet das, dass genehmigte Zweitwohnungen als solche weiterhin genutzt werden dürfen – beim Wechsel des Eigentümers die Genehmigung jedoch erlischt. Die Rückmeldungen des Kreises und des Landes haben klargestellt, dass ein Bestandsschutz für Zweitwohnungen bei Eigentumswechsel nicht – wie geplant – möglich ist.
Geplantes Neubaugebiet Up de Barg 3+4: Am 24.06.2024 erging folgender GV-Beschluss: „Die Gemeindevertretung steht der Ausweisung von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen im neuen Baugebiet kritisch gegenüber und schließt diese i.R. der Festsetzung bauplanrechtlich aus.“ Dieser Beschluss wurde mit 8 JA-, 2 NEIN- und 2 Enthaltungen gefällt.
Der am 30.09.2024 eingebrachte Antrag des CDU-Ortsverbands bezog sich auf den o.g. GV-Beschluss, der das Zweitwohnen im neuen Baugebiet Up de Barg 3+4 nicht mehr vorsieht. Die CDU strebte die Rücknahme des Beschlusses an, um Zweitwohnen weiterhin zulassen zu können. Der CDU-Antrag wurde mehrheitlich abschlägig beschieden. Berechtigte Interessen von Eigentümern, die verletzt werden könnten, gibt es für diesen Bauabschnitt noch nicht.
Fazit:
Das Recht der derzeitigen Eigentümer von Zweitwohnungen Up de Barg 1+2 wurde klar dokumentiert und steht nicht infrage.
Die CDU-Forderung nach Transparenz über die aktuelle Kosten-/Vertragsgestaltung in Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet Up de Barg 3+4 wird durch die GfG voll und ganz mitgetragen.
Die GfG steht nach wie vor zu einer touristischen Entwicklung, die jedoch gleichrangig die Interessen der Zweitwohnungsbesitzer und der Geltingerinnen und Geltinger berücksichtigt.
GfG-Fraktion 01.04.2025